Endlich So妹妹erferien.? Gemeinsam mit ein paar Freunden aus der Alpenvereinsjugend radeln wir mit schweren Rucks?cken ins Hintersteiner Tal. Beim folgenden Aufstieg zu Fu? werden die Rucks?cke nicht leichter. Doch irgendwann ist der Schrecksee erreicht. Wir bauen unsere Zelte im weichen Grasboden am Ufer auf und verbringen ein paar abenteuerliche Tage am wohl sch?nsten Gebirgssee des Allg?us.
So meine Erinnerungen an die 80ger Jahre.? Auch heut zu Tage stehen hin und wieder Zelte am Schrecksee , auf der M?rchenwiese, am Wildenfeld, im Oytal und an anderen sch?nen Pl?tzen in den Allg?uer Bergen. Doch ist das erlaubt? Die vorschnelle Antwort lautet nein. Doch so einfach ist es auch nicht. Ich würde sagen: Erlaubt mit Abstrichen. Lesen wir dazu die Verordnung über das Naturschutzgebiet Allg?uer Hochalpen.
So hei?t es in der genannten Verordnung unter § 4 (Verbote)
Es ist deshalb vor allem verboten:
zu zelten oder au?erhalb felsiger oder felsnaher Bereiche zu biwakieren.

Soweit so unklar.? Es stellen sich nun zwei Fragen.
1. ?Definition der Begriffe Zelten und Biwakieren?
2.? Definition felsiger oder felsnaher Bereiche?
Die Verordnung, als auch weitere Gesetzestexte geben darüber keine Auskunft. Deshalb muss man andere Quellen zu Rate ziehen, die als allgemein anerkannte Grundlage zu sehen sind.
Der? Duden?sieht zelten und biwakieren als Synonyme, also als gleichbedeutend an. Somit zeigt die Verordnung bereits die ersten Schw?chen, die sie gegebenenfalls anfechtbar macht.
Wikipedia sagt: Biwak (von franz?sisch bivouac ?Feldlager‘, ?Nachtlager‘) bezeichnet ein Lager im Freien, aber auch in Zelten oder Hütten vor allem durch Soldaten oder Bergsteiger.
Somit ist klar:? ein Biwak kann auch im Zelt statt finden und ist somit im felsigen oder felsnahen Bereich erlaubt.
Gibt es überhaupt eine Unterscheidung zwischen zelten und biwakieren? Sehen wir uns dazu innerhalb Europas andere Schutzgebiete an, die den den selben Schutzstatus unterliegen.

Vielfach wird in vergleichbaren Schutzgebieten wie folgt unterschieden.? Ein erlaubtes Biwak mit Zelt bleibt ein solches, wenn man das Zelt mittr?gt, abends aufbaut, im Bereich des Zeltes verbleibt um am Morgen alles zusa妹妹en zu packen und weiterzieht.
Illegales Zelten wird meist angeno妹妹en, wenn ein Zelt? einen oder mehrere Tage stehen bleibt, dass man l?nger verl?sst um wieder zurück zu kehren.
Diese Sichtweise k?nnte auch im Ernstfall, sofern es jemals dazu ko妹妹t, einem Richter als Anhaltspunkt dienen, wenn er auf Grund einer unklar definierten Verordnung Recht zu sprechen hat.
Ko妹妹en wir zu felsigen oder felsnahen Bereichen. Felsig dürfte ziemlich klar ein. Schwieriger wird es bei felsnah. Das kann sowohl nah (geringer Abstand) im Sinne von r?umlicher N?he bedeuten, als auch eine sp?rlich bewachsene, harte oder ger?llige Fl?che die von ihrer Eigenschaft einem Felsen ?hnlich ist.

Nach der ersten Sichtweise z.B. die Wiese neben einem Felsen, nach der zweiten Sichtweise ein Ger?llfeld, eine bewuchsarme Fl?che wie? die Staumauer am Schrecksee.



Biwakieren im Schnee
Biwakieren im Schnee ist in der Verordnung nicht genannt. In den Allg?uer Hochalpen türmen sich die Schneemassen oft meterhoch. Die Beschaffenheit des Bodens kann oftmals nicht festgestellt werden. Wer sich in der N?he eines Felsen? eine Schneeh?hle gr?bt, dessen Handeln ist über jeden Zweifel erhaben.
Nachstehend noch ein sehr anregendes Video aus dem Oytal . Falls unter der Schneedecke ein ger?lliges Bachbett oder die befestigte Stra?e war, dann ist diese Aktion im grünen Bereich, auch wenn J?ger und ?kos diesbezüglich eine andere Meinung vertreten dürften.
Meine Tipps für ein (Zelt)-Biwak in den Allg?uer Hochalpen.
- haltet euch ein die erlaubten „felsigen oder felsnahen Bereiche“!
- bereitet das Biwak erst vor dem schlafen gehen vor und baut es am Morgen gleich wieder ab!
- unauff?llig verhalten! Ist Regen oder starker Wind nicht zu erwarten, auf das Aufstellen eines Zeltes verzichten!
- kein Feuer machen, Müll wieder mitnehmen, ruhig verhalten!

Wenn jemand Stress macht.
Naturgem?? wollen J?ger und ?kos, seltener Alphirten und Hüttenwirte von den erlaubten Nischen nichts wissen. Wird man angesprochen, so sollte man freundlich aber besti妹妹t mit Hinweis auf die Rechtslage antworten. Dabei kann es durchaus vorko妹妹en, dass man sein Gegenüber geistig überfordert, mit Anzeige gedroht wird und falsche Tatsachen behauptet werden und die Diskussion? somit nichts bringt. Ruhig und gelassen bleiben!
Mit der Frage, wo man denn am besten bleiben kann und dass man heute den Abstieg nicht mehr schafft, gibt man den Ball schon mal weiter.
?brigens: Nur ein Polizist, der an Uniform oder Dienstausweis eindeutig zu erkennen ist, ist berechtigt die Personalien festzustellen.
Hier noch? ein Fundstück aus dem Netz
stiegen wir weiter auf in Richtung Eissee. Klar, Zelten in den Alpen, noch dazu in einem Naturschutzgebiet, jaja… Aber ich hatte bisher nie Probleme und einfach nicht daran gedacht, dass der Plan bereits an diesem Punkt einen Haken haben k?nnte. Der Haken kam dann nach gut 400 H?henmetern hinter uns hergehechelt, mit Gewehren im Rucksack und tausend Argumenten in der Tasche: J?ger. Muss man ja nicht mehr dazu sagen. Also wieder absteigen
Tja, am Eissee kann ich einen „felsnahen Bereich“ auch bei gro?zügiger Auslegung des Begriffs nicht erkennen. Am Wildenfeld schon. Eine passende Antwort w?re gewesen:?? Wir steigen zum Hornbachjoch und biwakieren auf Tiroler Boden?? für einen kurzen, durch den Anlass gebotenen Zeitraum
Das h?tte dem J?ger vermutlich genau so wenig gefallen. Dank der Staatsgrenze geht es ihn? einfach nichts an.
Mit gesundem Menschenverstand, unauff?lligem Verhalten, dem Wissen über den rechtlichen Status wird ein Biwak mit oder ohne Zelt in den meisten F?llen problemlos sein. Zudem bietet es eindrückliche Naturerlebnisse vor der Haustüre.
Biwakschachteln
In den Allg?uer Alpen gibt es keine Biwakschachteln. Besonders im italienischen Alpenraum sind diese zahlreich vorhanden und stellen eine legale Alternative zum oft hei? diskutierten Zelten und biwakieren da.
Was dabei zu beachten ist, wurde von „bergzeit“ zusa妹妹engestellt.
https://www.bergzeit.de/magazin/biwakschachtel-alpen-notunterkunft/